Informationen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus im Landgerichtsbezirk Osnabrück

OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück und die Amtsgerichte des Bezirks (Bad Iburg, Bersenbrück, Nordhorn, Lingen, Meppen, Papenburg) haben unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden weitreichende zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsrisiken getroffen. Kernbestandteil der Regelung ist die weitgehende Einstellung des Präsenzbetriebes der Gerichte im Zeitraum 23. März 2020 bis 20. April 2020. Landgerichtspräsident Dr. Thomas Veen erklärte dazu: „Diese Entscheidung ist uns allen sehr schwer gefallen. Das Justizsystem ist ein Kernbestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Trotzdem müssen wir auch die Arbeitsweise unserer Gerichte an den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden ausrichten, wenn wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Das wollen wir mit aller Konsequenz tun.“

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