Stiftung Opferhilfe Niedersachsen feiert 20-jähriges Bestehen und tagt in Osnabrück

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen feiert ihr 20-jähriges Bestehen. An elf Standorten in Niedersachsen unterstützen die 28 Mitarbeitenden Opfer von Straftaten und deren Angehörige. Über das Jahr verteilt finden Regionalveranstaltungen mit Fachvorträgen, Filmvorführungen und Aktionen statt. Dr. Frank-Thomas Hett, Niedersächsischer Staatssekretär im Justizministerium und Oberbürgermeister Wolfgang Griesert gratulierten der Stiftung bei der Tagung in Osnabrück.

Hanspeter Teetzmann, Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Staatssekretär Dr. Frank-Thomas Hett, Oberbürgermeister Wolfgang Griesert und Dr. Michael Schmitz, Regionaler Vorstandsvorsitzender der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen nahmen an der hybriden Tagung zum Thema „Häusliche Gewalt“ im Ratssitzungssaal teil. © Swaantje Hehmann

Oberbürgermeister Wolfgang Griesert begrüßte die Gäste am Donnerstag, 24. Juni, zu einer hybriden Fachtagung im Ratssitzungsaal: „Liebe Jubiläumsgäste, gerade in Pandemiezeiten sind im Bereich Häusliche Gewalt besonders besorgniserregende Entwicklungen erkennbar. Viele Taten passieren hinter verschlossenen Türen. Dadurch, dass weniger soziale Kontakte erlaubt sind, erhöhen sich die häufig unbemerkten Taten deutlich. Opferhilfe ist enorm wichtig und es freut mich, dass Sie sich heute hier in Osnabrück dem Thema Häusliche Gewalt widmen. Ich danke der Stiftung für Ihren Einsatz für die Opfer und Angehörigen von Straftaten.“

Die Fachtagung widmet sich in Vorträgen von Prof. Dr. med. Luise Reddemann und Prof. Dr. phil. Carol Hagemann-White unter anderem der Rolle von Fachkräften und der Verantwortung des Staates. Zudem findet eine Podiumsdiskussion mit Vertretern regionaler Ermittlungsbehörden statt.

Quelle: Stadt Osnabrück

Podiumsdiskusion

Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham nahm in ihrer Eigenschaft als Fachanwältin für Strafrecht und Nebenklagevertreterin, an der Podiumsdiskussion teil. Themen auf dem Podium waren dabei u.a. das Gewaltschutzgesetz und ob häusliche Gewalt ein Offizialdelikt sein sollte und ob eine professionelle Nebenklagevertretung ohne Akteneinsicht unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung juristisch fundiert möglich ist.

Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren: OStA Dr. Retemeyer, StA Osnabrück, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thomas Klein, Frau Dr. Dagmar Winkelsträter, Vorsitzende Richterin am LG Osnabrück, Frau Leitende Polizeidirektorin Andrea Menke, Osnabrück und Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Martina Goldkamp-Abraham.