Über 46.000 Hafttage im Jahr 2021 vermieden

Wer in Niedersachsen von einem Strafgericht verurteilt wird, erhält in der Regel eine Geldstrafe. Von den rund 66.500 Verurteilten im Jahr 2020 erhielten 79 Prozent der Betroffenen eine Geldstrafe, nur rund 14 Prozent eine Freiheitsstrafe. Wird eine Geldstrafe nicht bezahlt, droht jedoch eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe hat den Sinn, dass die Geldstrafe als staatliche Sanktion auf ein begangenes Unrecht nicht ins Leere läuft.

Zugleich sind Ersatzfreiheitsstrafen unerwünscht, weil die Betroffenen ausdrücklich nicht zu einer Freiheitsstrafe, sondern zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind. Zudem entstehen für das Land Niedersachsen Aufwand und Kosten; im Jahr 2020 lag der Kostensatz für einen Hafttag bei 182,79 Euro.

Landgericht Osnabrück

Justizministerin Havliza: „Ersatzfreiheitsstrafen sind unerwünscht, daran gibt es keinen Zweifel. Aber seit ich in der Justiz tätig bin, ist noch niemandem ein besserer Weg eingefallen, wie man dafür sorgen kann, dass Geldstrafen ernst genommen und bezahlt werden. Wichtig ist, dass wir den zahlungsunfähigen Verurteilten Angebote machen, um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern.“

Niedersachsen bietet deshalb drei Programme an, um den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Diese Programme haben im Jahr 2021 mindestens 46.806 Hafttage abwenden können.

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