Strafverteidigerin Martina Goldkamp-Abraham

Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham

Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham ist seit 1995 zugelassene Rechtsanwältin und war eine der ersten Rechtsanwältinnen, die die Zusatzqualifikation“ Fachanwalt für Strafrecht“ führen durfte.
1997 wurde für Rechtsanwälte die Fachanwaltschaft für Strafrecht eingeführt.

Seit Ihrer Zulassung zur Anwaltschaft hat Frau Rechtsanwältin Goldkamp-Abraham ausschließlich als Strafverteidigerin gearbeitet und konnte daher die notwendigen Erfahrungen und Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Strafverteidigung sofort nachweisen und bekam den Titel bereits 1998 durch die Rechtsanwaltskammer Oldenburg verliehen.

Insofern können Sie sich bei zugelassenen Fachanwälten für Strafrecht auf nachfolgende besondere Kenntnisse (§ 13 FAO) verlassen:

  •  Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  •  Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
    Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften

Praxisschwerpunkte Ihrer Arbeit als Strafverteidigerin sind:

  • Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen, wie Verhaftung, Beschlagnahme, Durchsuchung
  • Vermögensdelikte, wie Betrug, Untreue, Bankrott, Insolvenzverschleppung
  • Sexualdelikte, wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, Kinderpornografie,
  • Korruption- und Bestechungsdelikte, wie Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Bestechung
  • Steuerstrafrecht, wie Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Risikoreduktion durch Compliance
  • Verteidigung von freiberuflichen Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater, auch im Berufsrechtlichen Verfahren)
  • Eigentumsdelikte, wie Diebstahl, Raub, Erpressung
  • Kapitaldelikte, wie Totschlag, Mord
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Revisionsrecht
  • Vertretung in der Strafvollstreckung und im Massregelvollzug
  • Vertretung von Opfern in der Nebenklage, wie z. B. im sogenannten Loveparade Verfahren

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