Der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig hat am 22.03.2023 über die Revision der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft Neuruppin in dem medial bekanntem Strafverfahren im brandenburgischen Neuruppin entschieden.
Frau Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham als Vertreterin der Nebenklägerin, der Mutter der getöteten Binaca S., hatte die Revision auf die Sachbeschwerde gestützt und die unterbliebene Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erfolgreich beanstandet. Vor dem 6. Strafsenat des BGH Leipzig wurde am 22.03.2023 in mündlicher Hauptverhandlung über die Revision der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft verhandelt.
Frau Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham hat die Nebenklägerin im Termin vertreten.
Der BGH hat jetzt das Urteil des LG Neuruppin vom 22.02.2022 mit den Feststellungen aufgehoben die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des LG Neuruppin zurückverwiesen. Das LG Neuruppin hatte die Tat als Totschlag gewertet und keine Mordmerkmale festgestellt.
Mit einer „Neuauflage“ ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Der Angeklagte befindet sich seit dem 28.07.2021 in Untersuchungshaft, so dass der Beschleuinigungsgrundsatz gilt.
Die Nebenklägerin wird in der neuen Verhandlung erneut durch Frau Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham vertreten.
Quelle: BGH-Pressemeldung Nr. 055/2023 vom 22.03.2023
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