Wirtschaftsstrafrecht: Diskrete Verteidigung für Entscheider
„Im Wirtschaftsstrafrecht steht nicht nur Ihre Freiheit auf dem Spiel – sondern Ihr Lebenswerk, Ihre unternehmerische Reputation und Ihre persönliche Existenz.“
Unsere Positionierung: Wir vertreten Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, Unternehmer und Freiberufler auf Augenhöhe. Mit fast 30 Jahren Prozesserfahrung als Fachanwältin für Strafrecht sorgen wir dafür, dass Ermittlungsverfahren diskret, geräuschlos und möglichst vor Anklageerhebung zur Einstellung gebracht werden.
Typische Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht – und was wirklich auf dem Spiel steht
Die Abgrenzung zwischen bloßer Zahlungsstockung und rechtlicher Zahlungsunfähigkeit ist hochkomplex. Bei Verurteilung droht kraft Gesetzes der sofortige Verlust der Geschäftsführer-Fähigkeit (§ 6 GmbHG).
Unternehmerische Entscheidungen mit wirtschaftlichem Risiko werden von Staatsanwaltschaften vorschnell als Pflichtverletzung oder Betrug gewertet. Wir grenzen unternehmerischen Handlungsspielraum präzise ab.
Betriebsprüfungen oder Zollprüfungen münden oft abrupt im Strafverfahren wegen Hinterziehung oder Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Schnelle Schadensbegrenzung ist zwingend.
Steht die Steuerfahndung vor der Tür oder droht ein Vermögensarrest?
Bei Durchsuchungen in Geschäftsräumen oder Kontenpfändungen zählt jede Minute. Wir greifen sofort telefonisch und persönlich ein, um Berufsgeheimnisse zu wahren und den Geschäftsbetrieb zu sichern.
Die 4 Säulen unserer Verteidigungsstrategie für Unternehmen & Führungskräfte
1 Sofortige Krisenintervention & Vermögensschutz (§§ 111b ff. StPO)
Im Wirtschaftsstrafrecht verhängen Gerichte häufig Vermögensarreste und Kontopfändungen, die Unternehmen binnen Tagen zahlungsunfähig machen können. Wir setzen uns unverzüglich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung, um existenzbedrohende Sicherungsmaßnahmen abzuwenden oder auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
2 Forensische Aktenanalyse & Gutachter-Prüfung
Wirtschaftsstrafakten umfassen oft tausende Seiten, Bilanzen, E-Mail-Korrespondenzen und Buchhaltungsdaten. Mit moderner digitaler Aktenanalyse und enger Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern decken wir methodische Mängel in den behördlichen Schadensberechnungen schonungslos auf.
3 Diskrete Schutzschrift & Verhandlung zur Verfahrenseinstellung
Eine öffentliche Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zerstört fast immer den Ruf von Führungskräften. Unser erklärtes Ziel ist daher die außergerichtliche Einigung im Vorverfahren: Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) – ohne Gerichtsöffentlichkeit und ohne Vorstrafe.
4 Schutz vor berufs- und haftungsrechtlichen Folgewirkungen
Wir verteidigen nicht isoliert gegen das Strafgesetz, sondern berücksichtigen von Beginn an die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche (z. B. § 43 GmbHG, D&O-Versicherungen) sowie das Berufsrecht. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Funktion und Zulassung als Unternehmer, Geschäftsführer oder Freiberufler dauerhaft behalten.
Praxisfälle & Ergebnisse (Auswahl, anonymisiert)
Erfahrung beweist sich in konkreten Ergebnissen. Die folgenden anonymisierten Fälle zeigen typische Verteidigungserfolge:
GmbH-Geschäftsführer im Anlagenbau
Ausgangslage: Vorwurf der verspäteten Insolvenzantragstellung nach Scheitern eines Großprojekts. Drohende Geschäftsführer-Sperre und persönliche Haftung von über 400.000 €.
Verteidigungsergebnis: Nachweis einer zulässigen Zahlungsstockung durch detaillierte Liquiditätsanalyse. Vollständige Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO. Keine Sperre, keine Vorstrafe.
Vorstand einer mittelständischen AG
Ausgangslage: Strafanzeige eines Gesellschafters wegen angeblich überhöhter Beraterverträge und verdeckter Gewinnausschüttung.
Verteidigungsergebnis: Umfassende Schutzschrift mit Nachweis des unternehmerischen Ermessensspielraums. Einstellung ohne Anklageerhebung. Schutz der beruflichen Stellung und Reputation.
Inhaber eines Handwerks-Großbetriebs
Ausgangslage: Durchsuchung durch Steuerfahndung und Zoll wegen Scheinselbstständigkeit und Vorwurf nicht abgeführter Sozialabgaben (§ 266a StGB).
Verteidigungsergebnis: Kooperation mit Wirtschaftsprüfer, steuerliche Nachberechnung und Verhandlung. Verfahrenseinstellung gem. § 153a StPO gegen Auflage. Gewerbeerlaubnis gerettet.
Häufige Fragen von Geschäftsführern & Unternehmern
Wann sollte ein Geschäftsführer im Strafverfahren anwaltlichen Beistand hinzuziehen?
Sofort bei den ersten Anzeichen – etwa bei Eingang eines Anhörungsbogens, bei einer Sonderprüfung durch das Finanzamt oder bei einer Durchsuchung. Je früher die Verteidigung interveniert, desto wirksamer lässt sich verhindern, dass die Ermittlungsbehörden eine feste Hypothese etablieren.
Übernimmt meine D&O- oder Straf-Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In den meisten Fällen von Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht greift eine bestehende Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung oder die D&O-Police des Unternehmens. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Deckungsanfrage und Abstimmung mit Ihrem Versicherer.
Können Sie auch bundesweit bei überregionalen Ermittlungen verteidigen?
Ja. Durch medienbruchfreie digitale Aktenbearbeitung und bewährte Kooperationen (u. a. mit Kanzleien in Frankfurt am Main, Hamburg und Hannover) vertreten wir Mandanten vor Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern in ganz Deutschland.
Vereinbaren Sie eine vertrauliche Erstberatung
Schildern Sie uns Ihren Fall unter dem Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Wir analysieren Ihre Risiken und erarbeiten sofort die passende Verteidigungsstrategie.