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Strafbefehl oder Fristensache? Kanzlei: 0541 44091455 • 24/7 Notruf: 0172 5214015
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Startseite > Wissensbausteine > Strafbefehl & Einspruch (§§ 407 ff. StPO)
Normen: §§ 407, 408, 410, 411 StPO • § 147 StPO • §§ 153, 153a StPO

Strafbefehl erhalten: Fristen, Einspruch & Rechte

Infografik Strafbefehl erhalten – Einspruchsfristen, Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie Osnabrück

„Ein gelber Umschlag liegt im Briefkasten. Und plötzlich läuft eine Frist.“

Kernaussage: Ein Strafbefehl ist kein bloßer behördlicher Brief. Er steht nach Fristablauf einem rechtskräftigen Urteil gleich und führt zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister. Zustelldatum und Einspruchsfrist müssen sofort geprüft werden.

Die 3 Kernargumente auf einen Blick

1 Zustellung prüfen

Das handschriftlich auf dem gelben Umschlag vermerkte Zustelldatum ist der maßgebliche Beginn der Einspruchsfrist.

2 2-Wochen-Frist beachten

Der Einspruch muss innerhalb von exakt 14 Tagen bei Gericht eingegangen sein (§ 410 StPO). Verpassen Sie diese Frist, ist der Strafbefehl rechtskräftig.

3 Nicht vorschnell zahlen

Vor einer Zahlung muss die Aktenlage geprüft werden. Oft kann das Verfahren eingestellt oder die Geldstrafe massiv reduziert werden.

Strafbefehl erhalten? Prüfen Sie zunächst Zustellung, Frist und Inhalt. Senden Sie uns den Strafbefehl samt gelbem Umschlag direkt zu. Wir wahren Ihre 2-Wochen-Frist, fordern die Ermittlungsakte an und prüfen alle Optionen zur Vermeidung von Vorstrafen.
Kanzlei: 0541 44091455 24/7 Notruf: 0172 5214015

8 Schritte beim Erhalt eines Strafbefehls

1 Gelben Zustellungsumschlag (PZU) unbedingt aufbewahren

Werfen Sie den gelben Umschlag nicht weg. Das vom Zusteller handschriftlich eingetragene Datum ist der juristisch verbindliche Nachweis für den Beginn der zweiwöchigen Einspruchsfrist.

2 Sofort eine spezialisierte Strafverteidigerin kontaktieren

Aufgrund der extrem kurzen 14-tägigen Notfrist zählt jeder Tag. Kontaktieren Sie umgehend Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham zur Fristenkontrolle und Einleitung der Verteidigung.

3 Fristwahrender Einspruch & vollständige Akteneinsicht (§ 147 StPO)

Die Kanzlei legt fristwahrend Einspruch ein und fordert die gesamte gerichtliche Ermittlungsakte an. Erst aus den Akten wird erkennbar, welche Beweise und Zeugenaussagen tatsächlich vorliegen.

4 Gründliche Prüfung von Sach- und Rechtslage

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir: Ist die Tat nachweisbar? Liegen formelle Mängel oder Beweisverwertungsverbote vor? Wurde Ihr Einkommen bei der Tagessatzhöhe realistisch eingeschätzt?

5 Hauptverhandlung nach Voll-Einspruch (§ 411 StPO)

Wird der Strafbefehl insgesamt angegriffen, beraumt das Amtsgericht eine Hauptverhandlung an. Hier können Beweise erhoben, Zeugen befragt und ein vollumfänglicher Freispruch erkämpft werden.

6 Beschränkung auf die Rechtsfolge (§ 410 Abs. 2 StPO)

Ist der Schuldspruch unstreitig, aber die Geldstrafe zu hoch geschätzt, beschränken wir den Einspruch auf die **Tagessatzhöhe**. Dies kann häufig im schriftlichen Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung erledigt werden und spart bares Geld.

7 Verfahrenseinstellung ohne Vorstrafe (§§ 153, 153a StPO)

Selbst nach Erlass des Strafbefehls können wir mit Staatsanwaltschaft und Gericht eine Einstellung aushandeln. Damit bleibt Ihre Weste weiß: **Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.**

8 Umfassende Betreuung & klare Verteidigungsstrategie

Fachanwältin Martina Goldkamp-Abraham übernimmt die gesamte Korrespondenz mit dem Gericht, verhindert das Verschlechterungsverbot (Verschlechterungsrisiko im Blick behalten) und führt Sie sicher durch das Verfahren.

Warum lohnt sich die Prüfung durch eine Fachanwältin für Strafrecht?

In der Praxis werden Strafbefehle von Gerichten häufig summarisch ohne vertiefte Beweisaufnahme erlassen. Die Tagessatzhöhe basiert fast immer auf reinen Schätzungen des Gerichts, die das tatsächliche Nettoeinkommen regelmäßig deutlich übersteigen.

Mit einer gezielten Einlassung und Akteneinsicht erreichen wir für unsere Mandanten oft erhebliche Strafminderungen, den Erhalt der Fahrerlaubnis oder die vollkommene Einstellung des Verfahrens.

Jetzt Strafbefehl zur Prüfung einreichen
24/7 Notruf: 0172 5214015 Soforthilfe bei Strafbefehl & Notfristen