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Akutfall Hausdurchsuchung? 24/7 Notruf: 0172 5214015
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Startseite > Wissensbausteine > Hausdurchsuchung (§§ 102 ff. StPO)
Normen: §§ 102, 105, 110 StPO • Art. 13 GG

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung: Die 6 goldenen Notfallregeln

Eine Wohnungs- oder Geschäftsraumdurchsuchung durch Polizei, Steuerfahndung oder Zollbeamte stellt einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre nach Art. 13 Grundgesetz dar. Wer in diesem Moment die falschen Aussagen trifft oder Passwörter herausgibt, schafft irreversible Tatsachen.

Steht die Polizei gerade vor Ihrer Tür? Wählen Sie sofort die anwaltliche Notfallnummer. Wir übernehmen die Gesprächsführung mit den Einsatzleitern.
0172 5214015 anrufen

Schritt-für-Schritt: Das richtige Verhalten

1 Ruhe bewahren & keine Gegenwehr leisten

Verhalten Sie sich ruhig und sachlich. Versuchen Sie keinesfalls, Gegenstände zu verstecken oder Beamte physisch an der Durchsuchung zu hindern (Gefahr eines Vorwurfs nach § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).

2 Durchsuchungsbeschluss fordern & prüfen

Verlangen Sie die Vorlage des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses (§ 105 Abs. 1 StPO) in Kopie. Prüfen Sie: Welcher Tatvorwurf wird erhoben? Welche Räume dürfen durchsucht werden? Ist der Beschluss älter als 6 Monate (Verfall der Vollstreckbarkeit)?

3 Konsequent von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen (§ 136 StPO)

Geben Sie lediglich Ihre persönlichen Pflichtangaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an. Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache, auch keinen scheinbar harmlosen „Smalltalk“ mit den Beamten. Schweigen ist Ihr verfassungsmäßiges Recht!

4 Keine Passwörter, PINs oder Entsperrcodes herausgeben

Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, PINs für Smartphones, Laptops, Tresore oder Cloud-Konten herauszugeben. Die Verweigerung von Passwörtern darf Ihnen nicht negativ angelastet werden.

5 Widerspruch gegen Sicherstellung & Beschlagnahme protokollieren

Stimmen Sie keiner freiwilligen Herausgabe von Gegenständen zu. Erklären Sie ausdrücklich: „Ich widerspreche der Beschlagnahme und Durchsicht.“ Verlangen Sie ein vollständiges Sicherstellungsprotokoll mit allen mitgenommenen Gegenständen.

6 Sofort Strafverteidigerin anrufen: 0172 5214015

Bestehen Sie darauf, sofort telefonischen Kontakt mit Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham aufzunehmen. Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht schaltet sie sich direkt telefonisch ein und prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen.

Wie geht die Strafverteidigerin nach der Durchsuchung vor?

Nach Beendigung der Durchsuchungsmaßnahme stellt die Kanzlei umgehend die anwaltliche Vertretung bei der Staatsanwaltschaft fest und beantragt vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakte (§ 147 StPO).

Wir prüfen, ob der Durchsuchungsbeschluss an formellen oder materiellen Mängeln leidet, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt wurde und ob beschlagnahmte Datenträger oder Unterlagen (insbesondere Berufsgeheimnisse nach § 97 StPO) einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

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24/7 Notruf: 0172 5214015 Soforthilfe bei Hausdurchsuchung & Festnahme