Strafverteidigung: Die Weichen frühzeitig stellen
„Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht.“
Kernaussage: Die entscheidenden Weichen für den Ausgang eines Strafverfahrens werden häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Frühzeitige Verteidigung bedeutet: Informationen sichern, Akten kennen, Vorwürfe juristisch einordnen und eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln.
Die 3 Kernargumente auf einen Blick
Was wird Ihnen konkret vorgeworfen? Welcher Straftatbestand steht im Raum und welche Ermittlungsbehörde führt das Verfahren?
Die Beweislage sollte ausschließlich auf der objektiven Grundlage der Ermittlungsakte bewertet werden – niemals nach Bauchgefühl.
Die Reaktion muss exakt zum konkreten Fall passen. Gezielte Schutzschrift oder diszipliniertes Schweigen führen zum Ziel.
Die 4 Phasen erfolgreicher Frühverteidigung
1 Informationsschutz & Akteneinsicht (§ 147 StPO)
Sobald Sie von den Ermittlungen erfahren, zeigen wir Ihre Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft an. Ab diesem Zeitpunkt sind die Ermittler verpflichtet, ausschließlich mit der Kanzlei zu kommunizieren. Wir fordern die vollständige Ermittlungsakte an.
2 Fundierte Beweis- & Aktenanalyse
Nach Eingang der Akte untersuchen wir alle Zeugenaussagen, forensischen Gutachten, Chatprotokolle und Durchsuchungsergebnisse auf rechtliche Schwachstellen, Widersprüche und formelle Beweisverwertungsverbote.
3 Entwicklung der Einlassungsstrategie (Schutzschrift vs. Schweigen)
Gemeinsam entscheiden wir, ob wir das verfassungsrechtliche Schweigerecht nutzen oder ob wir mit einer fundierten juristischen Schutzschrift entlastende Beweise vorlegen, um die Staatsanwaltschaft noch vor Erhebung einer Anklage zu überzeugen.
4 Ziel: Geräuschlose Einstellung des Verfahrens
Das oberste Ziel ist die Vermeidung einer Anklage: Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Geldauflage (§ 153a StPO). Sie bleiben straffrei und ohne Eintrag im Führungszeugnis.
Warum Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham?
Seit fast 30 Jahren und als Fachanwältin für Strafrecht seit 1998 kennt Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham die Arbeitsweisen von Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften in Osnabrück, Niedersachsen und bundesweit im Detail.
Mit strategischem Scharfsinn und kompromisslosem Engagement schützt sie Ihre Rechte, Ihre persönliche Freiheit und Ihre berufliche Reputation.