Festnahme & U-Haft: Was passiert jetzt?
„Ein Angehöriger ruft an: ‚Er ist festgenommen worden.‘ Was passiert jetzt?“
Kernaussage: Eine Festnahme bedeutet noch keine Verurteilung. Jetzt kommt es darauf an, schnell und überlegt die rechtliche Situation zu klären und die Verteidigung professionell zu organisieren.
Die 3 Kernprinzipien im Überblick
Die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) gilt uneingeschränkt weiter. Eine Festnahme ist eine vorläufige Maßnahme, kein Urteil.
Untersuchungshaft (§ 112 StPO) erfordert dringenden Tatverdacht und einen gesetzlichen Haftgrund (z. B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) und muss verhältnismäßig sein.
Bei Freiheitsentzug muss die Verteidigung sofort reagieren. Spätestens am Folgetag muss die Vorführung vor den Ermittlungsrichter erfolgen (Art. 104 GG).
Die 6 Sofortschritte für Angehörige
1 Rufen Sie sofort eine Strafverteidigerin an (24/7 Notdienst)
Wählen Sie unverzüglich die Notfallnummer **0172 5214015**. In Haftsachen zählt jede Stunde, um die anwaltliche Vertretung vor der ersten Vernehmung oder der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter sicherzustellen.
2 Raten Sie Ihrem Angehörigen, konsequent zu schweigen
Wenn Ihr Angehöriger Sie aus dem Gewahrsam anrufen darf, schärfen Sie ihm ein: **Keine Aussagen zur Sache machen!** Keine Rechtfertigungen, keine Unterschriften unter Protokolle. Erst auf das persönliche Gespräch mit der Strafverteidigerin warten (§ 136 StPO).
3 Notieren Sie Namen und telefonische Erreichbarkeit der Beamten
Fragen Sie nach dem Namen, dem Dienstgrad und der Durchwahl des sachbearbeitenden Polizeibeamten, Ermittlungsführers oder der zuständigen Dienststelle.
4 Erfragen Sie, wohin der Angehörige verbracht worden ist
Klären Sie den genauen Aufenthaltsort: Welches Polizeigewahrsam, welches Amtsgericht für die Vorführung oder welche Justizvollzugsanstalt (JVA) ist zuständig?
5 Strafverteidigerin nimmt unverzüglich Kontakt auf
Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham meldet die Verteidigung an, nimmt direkten Kontakt zum Mandanten in der Gewahrsamszelle auf und prüft die Rechtmäßigkeit der Festnahme (§§ 127, 114 StPO).
6 Wir erklären Ihnen transparent, was weiter zu tun ist
Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden: Ablauf des Haftprüfungstermins, Beantragung von Sprechscheinen / Besuchserlaubnissen für Angehörige, Einzahlung von Kleidungsgeld und Prüfung von Kautionsleistungen zur Außervollzugsetzung.
Was passiert bei der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter?
Spätestens am Tag nach der Festnahme muss der Festgenommene dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt werden (§ 115 StPO). Die Anwesenheit einer spezialisierten Strafverteidigerin ist hierbei elementar.