24/7 Notruf in Strafsachen: 0172 5214015 (Festnahme • Hausdurchsuchung • U-Haft)
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DSGVO-konform ohne Tracking-Cookies • Barrierefrei nach BFSG Standort Osnabrück • Bundesweit
Fast 30 Jahre Strafverteidigung • Fachanwältin seit 1998

Ihre Freiheit. Ihr Recht. Ihre Verteidigung.

Erfahrung trifft moderne Arbeitsweise. Seit fast drei Jahrzehnten verteidige ich Beschuldigte in Osnabrück, Niedersachsen und bundesweit – entschlossen, strategisch fundiert und diskret.

28+ Jahre Fachanwältin für Strafrecht
2004 Pionierin digitaler Kanzleiprozesse
24/7 Notruferreichbarkeit in Strafsachen
Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham – Fachanwältin für Strafrecht Osnabrück
24/7 STRAFVERTEIDIGER-NOTDIENST

Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham

Fachanwältin für Strafrecht • Kanzlei Osnabrück

Festnahme? Hausdurchsuchung? Haftbefehl verkündet? Im Notfall zählt jede Minute.

0172 5214015
Kanzlei Osnabrück: 0541 44091455
Die 3 goldenen Notfallregeln:
  • Schweigen: Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache!
  • Keine Unterschriften: Nichts ungeprüft unterschreiben!
  • Anwalt verlangen: Sofort Anruf bei Rechtsanwältin Goldkamp-Abraham fordern!
Fundiertes Kanzleiwissen

Konkrete Antworten auf konkrete Strafrechtsfragen

Kompetenz beweist sich durch Substanz. Nachfolgend finden Sie strukturierte Handlungsleitfäden für typische Verfahrenssituationen.

Norm: §§ 102 ff. StPO

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Durchsuchungen durch Polizei oder Steuerfahndung kommen überraschend. Bleiben Sie ruhig, fordern Sie den richterlichen Beschluss und machen Sie keine Angaben zur Sache.

Sofortmaßnahme: Widerspruch protokollieren lassen, keine Passwörter herausgeben und unmittelbar die Notrufnummer 0172 5214015 anrufen.
Vollständigen Handlungsleitfaden lesen →
Norm: § 163a Abs. 3 StPO

Muss ich einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?

Viele Beschuldigte glauben fälschlich, sie müssten zur Polizei gehen. Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht folgen.

Sofortmaßnahme: Nicht zum Termin erscheinen, nicht telefonieren. Wir sagen den Termin förmlich ab und fordern die Akte an.
Akteneinsicht beauftragen →
Norm: §§ 112, 114 StPO

Was passiert nach einer Festnahme oder bei U-Haft?

Besteht Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, droht Untersuchungshaft. Spätestens am Folgetag muss die Vorführung vor den Ermittlungsrichter erfolgen.

Sofortmaßnahme: Bestehen Sie auf der sofortigen Hinzuziehung von RAin Goldkamp-Abraham zur Haftprüfung.
Notruf für Angehörige: 0172 5214015 →
Norm: §§ 407 ff. StPO

Strafbefehl im gelben Umschlag erhalten?

Ein Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich. Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen ab dem auf dem Umschlag vermerkten Zustelldatum.

Sofortmaßnahme: Datum notieren, Einspruch einlegen oder Kanzlei zur Prüfung und Reduzierung der Tagessätze beauftragen.
Fristenprüfung veranlassen →
Norm: §§ 29 ff. BtMG / KCanG

Drogenvorwurf & nicht geringe Menge?

Bei Betäubungsmitteldelikten drohen empfindliche Mindeststrafen. Eine präzise Wirkstoffanalyse und Prüfung der Durchsuchung sind entscheidend.

Sofortmaßnahme: Keine Angaben zu Konsummustern oder Mitbeschuldigten machen. Prüfung von Therapie-statt-Strafe (§ 35 BtMG).
BtMG-Verteidigung ansehen →
Norm: § 263, § 266 StGB, § 15a InsO

Untreue, Betrug oder Insolvenzverschleppung?

Wirtschaftsstrafverfahren gefährden nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch die berufliche und gesellschaftliche Existenz.

Sofortmaßnahme: Diskrete, frühzeitige Intervention vor Eröffnung des Hauptverfahrens, um Gerichtsverhandlungen abzuwenden.
Wirtschaftsstrafrecht ansehen →
Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht

Fokussierte Strafverteidigung in allen Verfahrensabschnitten vor den Gerichten in Osnabrück, Niedersachsen und bundesweit.

Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen

Sofortige Vertretung bei Festnahme, Verhaftung, Beschlagnahme, Durchsuchung und Untersuchungshaft.

Betäubungsmittelstrafrecht

Verteidigung bei BtMG-Vorwürfen, Handeltreiben, synthetischen Opioiden (Fentanyl) und Wirkstoffmengenprüfungen.

Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Steuerhinterziehung und strafbefreiende Selbstanzeigen.

Kapitaldelikte & Schwurgericht

Verteidigung bei schwersten Tatvorwürfen (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge).

Revisionsrecht (BGH & OLG)

Bundesweite Überprüfung erstinstanzlicher Urteile auf Rechtsfehler vor Oberlandesgerichten und dem BGH.

Sexualstrafrecht

Hochsensible Verteidigung unter Wahrung strikter Diskretion, Unschuldsvermutung und Aussageanalysen.

Verteidigung freiberuflicher Berater

Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare im Ermittlungs- und berufsrechtlichen Verfahren.

Opfervertretung & Nebenklage

Juristische Vertretung von Geschädigten schwerer Delikte (u. a. im bundesweiten Loveparade-Verfahren).

Kanzleiprofil & Philosophie

Fast 30 Jahre Erfahrung. Heute mit modernen digitalen Werkzeugen.

Die Fachanwaltskanzlei Martina Goldkamp-Abraham steht für konsequente, fachlich exzellente Strafverteidigung. Das juristische Handwerk und das persönliche Vertrauensverhältnis zum Mandanten stehen dabei stets im Mittelpunkt.

Moderne Werkzeuge ergänzen diese Erfahrung seit vielen Jahren: Bereits seit 2004 digital im Internet aktiv, mit durchgängiger elektronischer Aktenführung, mobiler Arbeitsfähigkeit und dem gezielten Einsatz generativer KI seit 2023 zur präzisen Strukturierung komplexer Wissensbestände.

Mandat anfragen
Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham Fachanwältin für Strafrecht

Martina Goldkamp-Abraham

Fachanwältin für Strafrecht LinkedIn-Profil →

Meilensteine & Kompetenzentwicklung

1996 – Heute
Fast 30 Jahre engagierte Strafverteidigung & seit 1998 Fachanwältin für Strafrecht.
2004
Beginn der kontinuierlichen Internetpräsenz und frühen digitalen Kanzleiprozesse.
2023
Intensive Implementierung generativer KI-Werkzeuge für tiefgehende Recherche und Aktenanalyse.
2026
Aufbau der autarken, semantischen Kanzlei-Wissensplattform ohne Tracking und Fremdserver.
Netzwerk & Kooperationen

Bürogemeinschaft & Überregionales Netzwerk

Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham bündelt spezialisierte Strafverteidigung mit einem etablierten, hochkarätigen Beraternetzwerk für Fachkollegen und Mandanten.

Bürogemeinschaft Osnabrück

RAin Michèle Matos Ferreira

Rechtsanwältin in der Bürogemeinschaft Bierstraße 14 mit klarem Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht & in der Strafverteidigung (u. a. Jugend-, Betäubungsmittel- und Sexualstrafrecht, Zeugenbeistand, Opferhilfe & Gewaltschutzsachen).

kanzlei-matos-ferreira.de ↗
Kooperationskanzlei

LSS Partner Rechtsanwälte

Kooperation mit den Rechts- und Fachanwälten der renommierten Kanzlei LSS Partner in Frankfurt am Main – spezialisiert auf Strafrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.

lss-partner.de ↗
Kooperationspartner

RA Michael Todt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Fachanwalt für Strafrecht (Hamburg & Osnabrück). Experte für Cybercrime, digitales Strafrecht, Datenschutz und IT-Forensik.

www.rechtsanwalt-todt.de ↗

Strafprozessvollmacht direkt herunterladen

Füllen Sie das Vollmachtsformular bequem aus, unterschreiben Sie es und übermitteln Sie es der Kanzlei digital oder per Post zur sofortigen Mandatsübernahme.

Gültig für alle Verfahrensstadien bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Vollmacht PDF laden
Häufige Fragen

Fragen & Antworten zum Strafverfahren

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen bei strafrechtlichen Ermittlungen.

So früh wie möglich! Bereits im Ermittlungsverfahren können durch rechtzeitige Akteneinsicht und gezielte Anträge oft Weichen für eine geräuschlose Einstellung (§ 170 Abs. 2 oder § 153a StPO) gestellt werden, bevor eine öffentliche Anklage erhoben wird.
Für akute Notfälle (Festnahme, Hausdurchsuchung, Haftbefehl) steht Ihnen die 24/7-Notrufnummer 0172 5214015 zur Verfügung. In regulären Kanzleiangelegenheiten erreichen Sie das Sekretariat unter 0541 44091455.
Nein, niemals ohne vorherige Akteneinsicht! Sie haben nach § 136 Abs. 1 StPO das verfassungsmäßige Recht zu schweigen. Das Schweigen darf von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richtern zu keinem Zeitpunkt als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Rechtsanwältin Martina Goldkamp-Abraham ist in Osnabrück ansässig, vertritt aber seit vielen Jahren Mandanten bundesweit in Großstädten wie München, Frankfurt, Hamburg, Berlin sowie vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Die Abrechnung erfolgt transparent entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Wir klären alle Kostenfragen vor Beginn der Tätigkeit mit Ihnen.
Standort Osnabrück

Fachanwaltskanzlei Martina Goldkamp-Abraham

Zentral gelegen in der historischen Altstadt von Osnabrück. Wir bieten Ihnen diskrete Beratung, schnelle Hilfe und erfahrene Vertretung.

Anschrift: Bierstraße 14, 49074 Osnabrück

Kanzlei: 0541 44091455

24/7 Notruf: 0172 5214015

E-Mail: info@osnabruecker-strafverteidiger.de

Kanzlei-Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung
Montag 09:00 – 12:30 Uhr 14:30 – 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:30 Uhr 14:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:30 Uhr nachmittags geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:30 Uhr 14:30 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:30 Uhr nachmittags geschlossen
24/7 Anwaltsnotdienst: In Notfällen (Festnahme, Hausdurchsuchung, U-Haft) erreichen Sie Rechtsanwältin Goldkamp-Abraham jederzeit mobil unter 0172 5214015.
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Anfahrt & Bürogemeinschaft Altstadt

Die Kanzlei befindet sich in einer repräsentativen Bürogemeinschaft für Fachberater im Herzen der historischen Osnabrücker Altstadt (Bierstraße 14).

Parkmöglichkeiten: Öffentliche Parkplätze & Parkhäuser in direkter Gehweite (z. B. Parkhaus Altstadt-Garage Lohstraße oder Nikolai-Garage).

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100 % DSGVO-konform: Durch Klick auf diesen Link öffnen Sie Google Maps in einem separaten Tab. Erst bei Aufruf der Zielseite werden Daten an Google übermittelt (kein Tracking beim Surfen auf dieser Website).
24/7 Notruf: 0172 5214015 Festnahme • Durchsuchung • U-Haft