Abschlussnote „Sehr gut“ – Hervorragende Berufsausbildung im Justizvollzug / Auszeichnung durch die IHK

In der Justizvollzugsanstalt Vechta wurde in diesen Tagen einem Gefangenen eine große Ehre zuteil: Gemeinsam mit seinem Ausbildungsmeister wurde er von der IHK Oldenburg für die mit der Note „sehr gut“ bestandene Abschlussprüfung im Bereich ausgezeichnet. Der Absolvent nimmt nun ergänzend an der Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker teil.

Die Auszeichnung – die aus Infektionsschutzgründen leider nicht persönlich vorgenommen werden konnte – reiht sich ein in wiederholt gute Abschlüsse in der JVA Vechta. „Deshalb möchte ich diese Ehrung zum Anlass nehmen, mich bei allen Ausbilderinnen und Ausbildern der Lehrbetriebe in unseren Justizvollzugseinrichtungen für Ihre engagierte und ausgezeichnete Arbeit zu bedanken“, sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. „Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel für den Eintritt in ein straffreies Leben. Die niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen bieten den Gefangenen deshalb umfangreiche Möglichkeiten, sich auszubilden und zu qualifizieren.“

In den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten hat es in jüngerer Vergangenheit bereits mehrfach besondere Leistungen im Rahmen der Berufsausbildung gegeben. Hier einige Beispiele:

  • In der JVA Vechta hat im Jahr 2020 ein Absolvent der Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in seiner Fachrichtung als Kammerbester abgeschlossen und nach seiner Entlassung aus dem Justizvollzug auch noch weitere Auszeichnungen erhalten.
  • In der JVA Celle hat im Jahr 2020 ein Gefangener die Ausbildung zum Polsterer als Kammerbester abgeschlossen.
  • Im Jahr 2020 wurde ein junger Gefangener der Jugendanstalt Hameln von der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer für das Bestehen der Prüfung zum Gärtnergehilfen mit der Note 1,9 besonders ausgezeichnet.
  • Ausgesprochen erfolgreich waren in der JVA Vechta drei Absolventen der Ausbildung zum Fahrzeuglackierer in den Jahren 2017 (Kammersieger und weitere Auszeichnung), 2018 (nach der Entlassung Teilnahme an der Meisterprüfung) und 2019 (Kammersieger, Abschluss der Meisterprüfung nach der Entlassung).
  • Die JVA Sehnde kann seit dem Jahr 2017 besonders in den Ausbildungsbereichen Metalltechnik, Gastgewerbe und Lagerlogistik etliche erfolgreiche Abschlüsse, u.a. auch mit Belobigungen durch die IHK, verbuchen.
  • Der Prüfungsbeste der Ausbildung zum Maler und Lackierer im Jahr 2016 in der JVA Lingen hat zwischenzeitlich seine Meisterprüfung abgelegt.
  • Der Fachbereich Metall der JA Hameln bringt seit Jahren in der Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker Absolventen mit herausragenden Noten hervor.
  • Sehr erfolgreich ist auch der Malerlehrbetrieb der JA Hameln.

Justizministerin Havliza: „Das sind durchweg bemerkenswerte Leistungen! Man sieht daran: Gefangene können ihre Haftzeit sinnvoll nutzen. Damit verbessern sie ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz, eine Wohnung und somit auf ein künftig straffreies Leben – was wiederum der gesamten Gesellschaft zugutekommt. Besonders freue ich mich darüber, dass die Justizvollzugseinrichtungen auch in den langen Monaten der Corona-Pandemie ihre Ausbildungsangebote durch konsequente Hygienekonzepte und ein großes Engagement aller Bediensteten aufrechterhalten haben. Deshalb können auch weiterhin zahlreiche Abschlussprüfungen abgelegt werden.“

Zum weiteren Hintergrund:
Vielfach sind Gefangene bei Haftantritt schlecht gebildet und verfügen über wenig Erfahrung auf dem Arbeitsmarkt. Gerade eine erfolgreiche Ausbildung, ein geregeltes Arbeitseinkommen und die damit verbundene Anerkennung sind jedoch oft entscheidende Faktoren für eine gelingende Resozialisierung und somit künftige Straffreiheit. Der fundierten Ausbildung gilt daher ein besonderes Augenmerk im niedersächsischen Justizvollzug.

Nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz dienen Arbeit, arbeits-therapeutische Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung insbesondere dem Ziel, den Gefangenen Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln bzw. vorhandene Fähigkeiten zu erhalten oder zu fördern. Da die Bildungsvoraussetzungen und Berufserfahrungen der Gefangenen sehr unterschiedlich sind, halten die Justizvollzugseinrichtungen ein breit gestreutes Angebot an schulischen und besonders auch beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen werden von den Gefangenen sehr gut angenommen.

In den Ausbildungsjahren 2017 bis 2020 konnten in Niedersachsen folgende Abschlüsse vergeben werden:

192 Gefangene haben einen Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen u.a. aus den Bereichen Bau, Gastronomie, Metall, Holz, Lager-Logistik, Kfz, Glas- und Gebäudereinigung sowie Farbtechnik erlangt.

915 Gefangene schlossen eine Einstiegsqualifizierung oder eine Helferausbildung u.a. in den Bereichen Glas- und Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, Lager-Logistik, Gastronomie, Farbtechnik und Metallbau ab.

439 Gefangene erwarben Zusatzqualifizierungen in Form von Schweißscheinen und dem Gabelstaplerführerschein bzw. der Berechtigung zum Führen von Flurfahrzeugen.

Über die Gefangenen, die ihren Abschluss mit sehr guten Leistungen bestanden haben, freuen sich die Ausbilderinnen und Ausbilder natürlich immer sehr. Stolz sind sie aber auch auf diejenigen, die „einfach ihren Abschluss erreicht haben“, weil gerade für diese Gefangenen, die in ihrem Durchhaltevermögen und in ihrer Motivation immer wieder neu bestärkt werden müssen, die Freude entsprechend groß ist, wenn die Mühen zum Erfolg geführt haben.

Quelle: Nds. Justizministerium | Foto: Bild von Mathis GERMA von Pixabay