24 neue Plätze eingerichtet / Telefonieren im Haftraum ebenfalls möglich
Die Haftanstalten in Niedersachsen haben in den vergangenen Wochen die Möglichkeiten der Videotelefonie erheblich ausgeweitet. Die Gefängnisse bieten zunehmend sog. Skype-Besuche an. Insgesamt 38 Plätze gibt es in 12 von 13 Haftanstalten, noch vor wenigen Wochen waren es lediglich 14 Plätze. Die Gesprächszeiten wurden zudem erheblich ausgeweitet.
Anlass dafür ist, dass Besuche in den Justizvollzugsanstalten aktuell nicht gestattet sind (Ausnahmen gelten zum Beispiel für Rechtsanwälte). Denn bislang gibt es keine Corona-Infektionen unter Gefangenen in Niedersachsen, das Virus kann also nur von außen in die Anstalten hereingebracht werden.
Justizministerin Barbara Havliza: „Wir wollen den Gefangenen in diesen schwierigen Zeiten ermöglichen, dass sie ihre Angehörigen auch sehen können. Wir alle spüren aktuell, was es bedeutet, wenn der Kontakt zu lieb gewonnenen Menschen eingeschränkt werden muss. Die Pflege von sozialen Kontakten ist aber gerade in besonderen Situationen enorm wichtig. Das gilt natürlich erst recht in Haftanstalten. Deshalb wollen wir den Gefangenen die Gelegenheit geben, so gut wie möglich mit ihrer Familie und ihren Freunden zu kommunizieren.“
Die Videotelefonate finden im Justizvollzug überwiegend in separaten Räumen statt, in denen ein Bildschirm installiert ist. Die weiteren Hardware-Komponenten befinden sich in einem Nebenraum und werden von Bediensteten des Justizvollzuges bedient. Das Videotelefonat muss der Gefangene unter Nennung der Kontaktperson beantragen. Dient das Videotelefonat der Aufrechterhaltung, Stabilisierung und Unterstützung förderungswürdiger Kontakte, wird dem Gefangenen ein Zeitfenster für das Telefonat zugewiesen, über das er seine Kontaktperson eigenverantwortlich informieren muss. Zu der angemeldeten Zeit stellt dann ein Justizvollzugsbediensteter die Verbindung zu dem angegebenen Nutzerkonto her.
Die Videotelefonie per Skype ergänzt die bestehenden Telefonmöglichkeiten für Gefangene in Niedersachsen. Denn auch sonst können Inhaftierte zu definierten Zeiten in ihren Hafträumen telefonieren. Diese „Telefonzeiten“ wurden aktuell ebenfalls ausgeweitet. Möglich sind nur ausgehende Telefongespräche; eine von dem Gefangenen beantragte Telefonnummer wird erst nach Genehmigung durch die Haftanstalt freigegeben. Hierzu muss auch die Zustimmung der jeweils zu benennenden Kontaktperson vorliegen.
Quelle: Niedersächsisches Justizministerium