KI in der Strafverteidigung: Technik sichert Ihr Recht

Strafverteidigung war schon immer Datenarbeit. Wir studieren Fallakten, spüren Widersprüche auf und bewerten Beweise. Wer heute den technischen Fortschritt ignoriert, schadet seinen Mandanten. In der Kanzlei Martina Goldkamp-Abraham gehört Technik seit jeher zum Handwerk.

Von der Papierakte zur KI

Früher füllten Papierstapel die Regale. Heute dominiert die elektronische Akte. Wir kommunizieren über Videocalls, soziale Medien und Messenger. Doch Technik bedeutet für uns mehr als digitale Post. Sie verschafft uns den entscheidenden Informationsvorsprung.
Schon vor zwanzig Jahren bewiesen wir Weitblick. Auf dem 30. Strafverteidigertag 2006 in Frankfurt am Main verteilten wir eine Postkarte: Roter Hintergrund, eine behandschuhte Hand, die Frage: Hinterlassen Daten „Fingerabdrücke“? Damals lächelten viele über das Internetstrafrecht. Heute entscheiden diese Spuren über Freiheit oder Haft.

 Hinterlassen Daten „Fingerabdrücke“?
Hinterlassen Daten „Fingerabdrücke“?

Die neue Ära: LLMs, RAG und MCP

Jetzt folgt der nächste Schritt: Künstliche Intelligenz. Wir wollen diese Schritt für Schritt in der Kanzlei einsetzen. Dazu haben wir im April 2026 ein internes Projekt gestartet, um folgende zentralen Komponenten in Zukunft in unsere Arbeit zu integrieren:

  • LLMs (Large Language Models wie Mistral, AlephAlfa, Gemin, ChatCPT etc.): Zum analysieren tausende Seiten Ermittlungsakten in Sekunden. Erstellung von hochwertigen Schrittsätzen, Zur Recherche.
  • RAG (Retrieval Augmented Generation): Wir wollen die zum Einsatz kommenden LLM mit kanzleiinternem Wissen und unser über zwei Jahrzehnte angesammelte Kompetenz erschließen und nutzen. Ihre Daten und unser Know-How bleiben sicher auf unseren Systemen.
  • MCP (Model Context Protocol): Vernetzt externe juristische Datenbanken direkt mit unserer Analyse-Software.

KI-Kompetenz als gesetzliche Pflicht

Wir warten nicht ab, wir handeln. Die neue EU-KI-Verordnung (KI-VO) fordert in Artikel 4 eine umfassende KI-Kompetenz. Wir bereiten uns systematisch auf diese Anforderungen vor. Für uns bedeutet das: Wir schulen unser Team kontinuierlich und prüfen jede Software sorgfältig. Wir erfüllen die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bereits heute, bevor sie für alle zum Standard werden.

Vertraulichkeit steht an erster Stelle

KI im Strafrecht darf kein Risiko für das Mandat sein. Datenschutz und das Anwaltsgeheimnis bleiben unantastbar. Wir nutzen keine öffentlichen Cloud-Dienste für Ihre Geheimnisse. Wir arbeiten perspektivisch an einem eigenen, geschlossenen System mit ritten als Serviceanbietern. Das ist der moderne Stand der Technik.

Waffengleichheit durch Technik

Der Staat rüstet auf. Ermittlungsbehörden nutzen Algorithmen, um Spuren zu finden. Wir halten dagegen. Mit KI finden wir Widersprüche in Zeugenaussagen schneller und werten Massendaten präziser aus.


Technik hat bei uns Tradition. KI ist das Werkzeug, mit dem wir heute Ihre Freiheit verteidigen.