OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück und die Amtsgerichte des Bezirks (Bad Iburg, Bersenbrück, Nordhorn, Lingen, Meppen, Papenburg) haben unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden weitreichende zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsrisiken getroffen. Kernbestandteil der Regelung ist die weitgehende Einstellung des Präsenzbetriebes der Gerichte im Zeitraum 23. März 2020 bis 20. April 2020. Landgerichtspräsident Dr. Thomas Veen erklärte dazu: „Diese Entscheidung ist uns allen sehr schwer gefallen. Das Justizsystem ist ein Kernbestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Trotzdem müssen wir auch die Arbeitsweise unserer Gerichte an den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden ausrichten, wenn wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Das wollen wir mit aller Konsequenz tun.“
Konkret haben das Landgericht und die Amtsgerichte des Bezirks folgende Maßnahmen getroffen, die helfen sollen, persönliche Kontakte und damit potentielle Übertragungswege bei der Arbeit der Justiz zu minimieren:

Neben einigen Verkündungsterminen werden im Zeitraum 23. März bis 20. April 2020 generell nur noch Strafverhandlungen in Haftsachen und andere unaufschiebbare Termine (z.B. in bestimmten Familien- und Insolvenzsachen) durchgeführt. In allen übrigen Verfahren werden die Termine aufgehoben. Die jeweiligen Gerichte werden alle Beteiligten über die Aufhebung oder Verlegung der Termine individuell informieren. Die Zustellung kann jedoch aufgrund der Vielzahl betroffener Verfahren etwas Zeit in Anspruch nehmen. Personen, die zu einer weiter stattfindenden Verhandlung geladen sind und zu einer Risikogruppe zählen oder von einer Infektion/Krankheitssymptomen betroffen sein, bitten die Gerichte, unverzüglich Kontakt aufzunehmen.
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, deren Anwesenheit vor Ort aktuell nicht zwingend erforderlich ist, werden in Heimarbeit arbeiten. Da Gerichtsakten nach den aktuellen Regelungen in Niedersachsen weiter in Papier geführt werden müssen, findet zur Vermeidung von Infektionsrisiken kein regelmäßiger Aktentransport zu den Kolleginnen und Kollegen in Heimarbeit statt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass nicht eilige Verfahren an den Gerichten vorläufig nicht regulär bearbeitet werden können. Eine Bearbeitung unaufschiebbarer Vorgänge wird sichergestellt, z.B. in Haftsachen und Unterbringungssachen.
Außerhalb der noch stattfindenden Sitzungen werden alle Gerichte für die Öffentlichkeit geschlossen. In dringenden Fällen sind sie per Fax, Telefon oder auf dem Postweg erreichbar. Auch der elektronische Rechtsverkehr für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte läuft weiterhin. Über Einzelheiten der Erreichbarkeit werden alle Gerichte über ihre Internetseiten und Aushänge an den Gerichtstüren informieren. Alle Besucherinnen und Besucher der Gerichte werden registriert, damit sie bei einem Infektionsverdacht schnell erreicht werden können. In den Sitzungssälen stehen für Zuschauerinnen und Zuschauer nur noch sehr wenige Plätze in zur Verfügung. Diese werden soweit nötig, insbesondere am Landgericht, am Eingang per Platzkarte vergeben. Insgesamt bitten alle Gerichte die Bürgerinnen und Bürger, die nicht zu einer Verhandlung geladen sind, von einem Besuch derzeit abzusehen.
Nähere Informationen zu den aktuellen Einschränkungen und fortbestehenden Erreichbarkeiten, die laufend aktualisiert werden, halten alle Gerichte des Bezirks auf ihren Internetseiten bereit. Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht Osnabrück nicht Teil des Verwaltungsbezirks des Landgerichts Osnabrück ist und deshalb separat über die dort geltenden Regelungen informieren wird.
Quelle: Pressestelle – Landgericht Osnabrück