Chancen und Grenzen des Jugendarrests

Ergebnisse der Evaluation des Jugendarrestvollzuges in Niedersachsen vorgestellt

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) hat am heutigen Mittwoch in Hannover die Ergebnisse der Evaluation des Jugendarrestvollzuges in Niedersachsen vorgestellt. Die Präsentation der Ergebnisse geschah auf gemeinsame Einladung von KFN, Niedersächsischem Justizministerium und der Jugendarrestanstalt Verden.

Warum eine solche Evaluation? Begehen Jugendliche oder Heranwachsende Straftaten, so gibt es verschiedene Formen der Sanktionierung. Dazu gehört auch der sog. Jugendarrest; die Dauer variiert zwischen zwei Tagen und vier Wochen. In der Zeit des Arrestes soll auf die Betroffenen erzieherisch eingewirkt werden. Werte sollen vermittelt, soziale Kompetenzen verbessert und der Alltag besser strukturiert werden. Durch eine Auseinandersetzung mit der Tat sollen weitere Straftaten vermieden werden. Diese Ziele wurden im Jahr 2016 in das Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (NJAVollzG) geschrieben. Das Gesetz schreibt auch die Evaluation der im Vollzug eingesetzten Maßnahmen vor.

Die vom KFN durchgeführte Evaluation hat gezeigt, dass die individuellen Probleme der Arrestantinnen und Arrestanten vielfältig sind, ihr Aufenthalt im Arrest nur kurz. Der Unterstützungsbedarf besteht in zahlreichen, zum Teil sehr grundlegenden Lebensbereichen, zum Beispiel bei den Themen Bildung, Beschäftigung, Familie, psychische Gesundheit und Suchtmittelkonsum. Lassen sich im Jugendarrestes also überhaupt positive Veränderungen erzielen?

Die Evaluation des KFN hat nun ergeben: Ja, es geht, man muss bei den Erwartungen angesichts der – insbesondere zeitlichen – Limitierungen des Jugendarrestes aber realistisch bleiben.

So stellt die Evaluation des KFN fest, dass die Angebote im Jugendarrest in Niedersachsen erfreulich breit gefächert sind, um die genannten Ziele zu erreichen. Den individuellen Problemlagen der Arrestantinnen und Arrestanten wird im Rahmen von Gruppenmaßnahmen und Einzelgesprächen Rechnung getragen. Dies zeigt sich auch in berichteten Kooperationen mit Behörden, Organisationen sowie freien Trägern und Jugendhilfeeinrichtungen. Das Angebot entspricht weitgehend den Erfordernissen, um die Ziele des Jugendarrestvollzuges zu erreichen.

Während des Arrestvollzuges wurden zumindest in Bezug auf einige der untersuchten Einstellungen, Verhaltensweisen und Selbstbildaspekte statistisch signifikante Veränderungen festgestellt. Diese positiven Veränderungen blieben tendenziell auch nach der Entlassung bestehen. In einigen Fällen hatten die Jugendlichen vor dem Arrest bestehende Kontakte zu Hilfs- und Beratungsangeboten nach dem Arrest wiederaufgenommen. In einigen Fällen war es zudem möglich, die Jugendlichen nach ihrer Entlassung an entsprechende Angebote neu zu vermitteln. Auch die Erfüllung offener Auflagen und Weisungen konnte in den sechs Monaten nach dem Arrest häufig erledigt oder zumindest begonnen werden.

Hinsichtlich der Rückfallquote der Arrestantinnen und Arrestanten zeigte sich, dass diese im Vergleich zu anderen Studien relativ gering ausfällt, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass der hier untersuchte Zeitraum zwischen Entlassung und Übermittlung der Rückfalldaten mit durchschnittlich 500 Tagen vergleichsweise kurz ist. Erfreulich ist, dass von den Jugendlichen, die erneut straffällig wurden, nach dem Arrest tendenziell weniger schwere Taten begangen wurden als vor dem Arrest.

Zugleich ergeben sich aus der Evaluation des KFN in verschiedenen Punkten Verbesserungsvorschläge für den niedersächsischen Jugendarrestvollzug. So lässt sich die Berücksichtigung individueller Problemlagen durch entsprechende Behandlungsangebote noch weiter steigern. Die Ausrichtung des Arrests auf die Zeit nach der Entlassung könnte ebenfalls noch weiter gestärkt werden, z.B. durch vermehrte Hinweise gegenüber den Arrestantinnen und Arrestanten auf passende Maßnahmen oder die Kontaktanbahnungen zu externen Stellen.

Zum weiteren Hintergrund

In Niedersachsen wird der Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt Verden vollstreckt. Diese setzt sich aus den Abteilungen Emden, Göttingen, Neustadt am Rübenberge (Neustadt a. Rbge.), Nienburg und Verden zusammen.

Für das Forschungsprojekt zur Evaluation des Jugendarrestvollzuges in Niedersachsen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarrestanstalt, über 400 Arrestantinnen und Arrestanten, deren Sorgeberechtigte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und Jugendgerichtshilfen schriftlich und im Rahmen von Interviews befragt. Zudem wurden eine Aktenanalyse und eine Rückfallanalyse anhand von Daten aus dem Bundeszentralregister durchgeführt.

Der vollständige Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Evaluation wird in den nächsten Tagen auf der Homepage des KFN veröffentlicht werden (https://kfn.de/publikationen/kfn-forschungsberichte).

Für weitere Informationen zur Evaluation steht Ihnen auch das KFN zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Quelle: Niedersächsisches Justizministerium

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